Therapiekosten

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Ambulante Therapien
Die Praxis ist von allen gesetzlichen Krankenkassen für Sprech-, Sprach- und Stimmtherapie zugelassen, so dass das TKS² die Therapiekosten (ausgenommen Rezeptgebühr und gesetzliche Zuzahlung) direkt mit den Krankenkassen abrechnen kann.

Voraussetzung dafür ist die Verordnung eines Arztes (Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, Phoniater, HNO).

Ihre Ärztin diagnostiziert und verordnet im Falle einer Erkrankung oder Störung die notwendigen Heilmittel und Therapien wie Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie.

Wir schicken Ihnen vorab gern Informationen über unsere Arbeit im TKS², welche Sie dann im Gespräch mit Ihrem Arzt erörtern können.

 

Intensiv-Kuren
Die Intensivtherapie bei Stottern und Poltern (allg. Redeflussstörungen) erfolgt gemäß der mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossenen Rahmenverträge. Bestandteil dieser Rahmenverträge ist die Leistungsbeschreibung Stimm-, Sprach-, Sprechtherapie. Die Intensivtherapie erfolgt aufgrund ärztlicher Verordnung im Sinne der Heilmittelrichtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V.

Bei Verhaltenstherapie werden die Psychotherapierichtlinien in der Fassung vom 3. Juli 1987 mit Rechtsgrundlage nach § 27 SGB V berücksichtigt.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an uns.

 

 


 

 

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